DFS und Heilmittelverordnung

Diabetisches Fußsyndrom

Es wird oft nur kurz „Diabetischer Fuß“ genannt. Das Diabetische Fußsyndrom ist der Ausdruck diabetesbedingter Spätschäden am Fuß. Die ursächlichen Faktoren sind die diabetische Nervenschädigung (Polyneuropathie), die Durchblutungsstörungen (Mikroangiopathie) und die Infektion. Es gibt unterschiedliche Schweregrade des Diabetischen Fußsyndroms. Auch variiert das Bild, je nachdem welche Ursache vorliegt oder im Vordergrund steht. Die Nervenschädigungen zeichnen sich durch ein herabgesetztes Schmerz- und Temperaturempfinden aus. Als Folge der Neuropathie kommt es zu einer verminderten Schweißsekretion (trockene Haut) und zur Verformung der Füße (es entstehen Druckstellen und Schwielen). Die Durchblutungsstörung lässt entstandene Wunden weniger gut heilen und kann im fortgeschrittenen Stadium selbst zu Nekrosen (örtlichem Gewebstod) führen. Die Infektion kann oberflächliche Gewebsschichten, aber auch Gelenke und Knochen betreffen. Erhöhte Aufmerksamkeit und Pflege sind deshalb für den Diabetiker unerlässlich! Hier stehe ich Ihnen gerne mit meinem ganzen Wissen beratend zur Seite. Sprechen Sie mich an!

Heilmittelverordnung - Podologische Komplexbehandlung

Es gibt die Möglichkeit eine Heilmittelverordnung zur podologischen Komplexbehandlung auf ärztliche Verordnung zu erhalten, z.B. Hausarzt, Diabetologen, Orthopäden.

Voraussetzung ist eine bestehende Zuckerkrankheit mit Spätfolgen wie Neuropathien (Nervenschädigungen) und/oder Angiopathien (Gefäßschädigungen) im Wagner Stadium 0 (ohne Hautdefekte) und die Verordnungszustimmung des Arztes.