AGB

§ 1 Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Praxis für Podologie gelten ausschließlich für die Rechtsgeschäfte mit unseren Patienten. Eine Änderung ist nur durch schriftliche, individuelle Vereinbarung möglich.

Die Praxis behält sich mögliche Modifikationen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die Preise gelten bis zur Veröffentlichung neuer Preisangaben, Änderungen werden mindestens 30 Tage im voraus angekündigt. Maßgeblich für die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Preisangaben. Die vorstehenden und nachfolgenden Bedingungen werden mit der Auftragserteilung anerkannt und sind damit gültig.

§ 2 Terminvereinbarungen

Gemäß § 611 BGB kommt bei einer Terminvereinbarung mit der Praxis für Podologie ein Dienstvertrag zustande. Termine können per E-Mail oder Telefon vereinbart werden. Hier können Sie uns kontaktieren. Im Interesse anderer Patienten kann das verspätete Erscheinen zu einem Termin die Verkürzung der Behandlungszeit zur Folge haben. Die Gewährung von Vergünstigungen aufgrund einer vom Patienten während der Behandlung gewünschten Verkürzung ist nicht möglich. Folglich wird der Preis gemäß der Behandlungsbuchung fällig.

§ 3 Terminverschiebungen/ -absagen und Stornogebühr

Die Praxis stellt für einen vereinbarten Termin eine Fachkraft bereit, weshalb bei nicht eingehaltenen Terminen eine kurzfristige Neuvergabe in der Regel nicht möglich ist. Folglich ist zu beachten: Terminabsagen haben 24 Stunden im Voraus per E-Mail, durch Fax oder Anruf zu erfolgen. Während der Behandlungen ist das Telefon nicht besetzt, jedoch können Anrufer an allen Wochentagen den Anrufbeantworter benutzen. Rückrufe erfolgen so schnell wie möglich. Eine Ausfallgebühr gemäß § 615 BGB in Höhe von 25,00 Euro wird geltend gemacht, wenn der Patient nicht zu einem Termin erscheint.

§ 4 Einlösen von Gutscheinen

Das Einlösen eines bei uns erworbenen Gutscheines ist bei vorheriger Terminvereinbarung unter Vorlage nach der Behandlung möglich. Erscheint der Patient ohne eine Absage nicht, gilt der Gutschein als eingelöst und ungültig. Wurde der Gutschein auf einen bestimmten Euro-Betrag ausgestellt, wird das Entgelt der Behandlung beim Nichterscheinen vom Gesamtgutscheinbetrag abgezogen.

§ 5 Hausbesuche

Eine Vereinbarung von Hausbesuchen ist nur möglich, wenn es dem Patient aufgrund krankheitsbedingter Unfähigkeit verwehrt ist, das Haus zu verlassen. Solche Besuche stehen unter dem Vorbehalt der personellen und zeitlichen Möglichkeiten der Praxis. Dementsprechend besteht keine Verpflichtung der Praxis für derartige Besuche. Ist der Patient nicht anzutreffen, steht der Praxis ein Anspruch auf die Ausfallgebühr und zusätzlich auf eine Hausbesuchspauschale zu.

§ 6 Podologische Behandlung mit Heilmittelverordnungen

Eine podologische Behandlung mit Heilmittelverordnungen beruht auf der rechtlichen Grundlage eines „Dienstleistungsvertrages für Heilleistungen“. Eine Abrechnung durch Unterschrift auf der Heilmittelverordnung ist nicht möglich. Für nicht eingehaltene Termine hat die Praxis einen Anspruch auf die Ausfallgebühr gemäß §§ 611, 615, 252 BGB, die privat beglichen werden muss.

§ 7 Anfertigung von Hilfsmitteln

Die Praxis für Podologie hat auch dann einen Anspruch auf Zahlung des podologischen Hilfsmittels, wenn zwischen ihr und dem Patienten eine Vereinbarung über die Anfertigung von Hilfsmitteln (Nagelspangen, Orthosen) getroffen wurde und der Patient sich später gegen diese Therapie entscheidet.

§ 8 Datenschutz

Die an uns übermittelten personenebezogenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Bearbeitung Ihrer Anfrage oder deren Abwicklung verwendet. Eine Weitergabe Ihrer Daten an unberechtigte Dritte ist ausgeschlossen.

§ 9 Haftungsausschluss

Im Rahmen einer rechtlich korrekten und angemessenen Aufklärung wird der Patient über die während einer Behandlung möglicherweise auftretenden Folgen, Komplikationen und die durch den Patienten anzuwendenen Maßnahmen mündlich aufgeklärt. Eine Dokumentation erfolgt in den Karteikarten. Da eine Behandlung am Fuß mit schneidenden und rotierenden Instrumenten erfolgt, kann es dabei auch bei sorgfältigem Arbeiten zu Gewebsläsionen kommen. Die Haftung der Praxis ist ausgeschlossen, wenn der Patient durch eine Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf den vom Patienten fälschlicherweise oder unzureichend gelieferten Informationen beruht. Dies bezieht sich nicht ausschließlich, aber vor allem auf physische Bedingungen, medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen, Aktivitäten außerhalb der Praxis, oder Nichteinhaltung der gegebenen Instruktionen und Informationen.

§ 10 Gerichtsstand

Erfüllungsort der zu erbringenden Leistungen ist der Geschäftssitz der Praxis für Podologie, Rommerskirchen. Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich die Stadt Köln, NRW.